Erst- und Wiederholungsinspektionen
Hygiene-Inspektionen werden von der Richtlinie VA 104-01 in Erst- und Wiederholungsinspektionen unterteilt.
Die Wiederholungsinspektionen sind durchzuführen
- bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung alle zwei Jahre
- bei Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre
Zur Durchführung einer Inspektion wird Fachpersonal mit passender Schulung verlangt.


